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Änderung ab Oktober 2024 für Kfz.-Halter und Fahrer:

26. September 2024

Ab dem 01.10.2024 dürfen bei winterlichen Wetterverhältnissen in Deutschland nur noch Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol haben. Bisher durften auch Reifen mit der sogenannten M+S Kennzeichnung genutzt werden, wenn diese vor 2018 hergestellt wurden. Wir bitten Sie, Ihre Fahrzeuge bzw. Reifen zu überprüfen und ggf. neue Reifen zu kaufen, damit Sie auch bei winterlichen Verhältnissen Ihr Fahrzeug nutzen können. Andernfalls kann es zu Bußgeldzahlungen kommen und/oder in bestimmten Fällen sogar den Versicherungsschutz gefährden.

Gebäudeversicherungen – Anpassungen

10. September 2024

Für das Jahr 2025 wurden die ersten Indexanpassung für die Gebäudeversicherungen bekannt gegeben:

  • Der Prämienfaktor nach den VGB 62 / Brandkassenrichtzahl bleibt unverändert bei  26,1.
  • gleitender Neuwertfaktor
    In der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden, die nach den VGB 88 bzw. VGB 2008 versichert sind, erhöht sich der gleitende Neuwertfaktor von 26,1 auf 26,7 (+2,30%).
  • Anpassungsfaktor
    Der Anpassungsfaktor zu den VGB erhöht sich leicht von 25,87 auf 26,51 (+2,48). 
  • Baupreisindex
    Es gilt folgender Baupreisindex:
    Mai-Index 2024 = 2.192,4 (Divisor = 21,9)

Grundsteuerreform 2022

1. Juli 2022

In Deutschland gibt es künftig neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer. Dafür müssen Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermittlen. Von 1. Juli bis 31. Oktober läuft die Frist für Erfassung der wesentlichen Daten für die Grundsteuer 2022. Für die Erfassung benötigen Sie i.d.R. Ihren Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Bauunterlagen, Teilungserklärungen und den letzten Grundsteuerbescheid. Der Bodenrichtwert lässt sich hier ermitteln. Wer nur eine Immobilie besitzt, kann in den elf Ländern, die das Bundesmodell anwenden, das vereinfachte Portal Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Alle anderen verwenden ELSTER. Schade ist nur, dass das Verfahren nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist.

Wohngebäude – BGH-Ur­teil „un­dich­te Fu­ge im Bad

4. Januar 2022

Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden aufkommen, entschied kürzlich der BGH (Urteil vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20) 

Begründung: Eine Fuge ist nicht mit dem Rohrsystem verbunden. Daher tritt in einem solchen Fällen das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen aus.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde von der Versicherungswirtschaft mit großem Interesse wahrgenommen. Sie sollten als Versicherungsnehmer bzw. ggf. über Ihren Mieter/in künftig hin und wieder einen prüfenden Blick auf die Fugen zwischen Dusche/Wanne und den Wänden der Wohnung werfen. So lassen sich Schäden, Ärger und Kosten vermeiden.  

Gerne prüfen wir mit Ihnen auch die bestehende Wohngebäudeversicherung, denn es gibt die Möglichkeit, derartige Schäden zum Beispiel über „Nässeschaden“ regulieren zu lassen. Sollte Ihr Tarif bzw. Ihre Versicherungsgesellschaft keinen Versicherungsschutz bieten können, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.

Versicherungspflicht auf Ski- und Rodelpisten

20. Dezember 2021

Wer ab dem 01. Januar 2022 in Italien und Südtirol auf die Piste will, muss beim Erwerb des Skipasses belegen, dass er eine Private-Haftpflichtversicherung besitzt, die das Risiko auch deckt. Sofern Sie eine entsprechende Bestätigung vor Vorlage benötigen, bitten wir Sie uns rechtzeitig anzusprechen. Wir benötigen unter anderem Ihre Policennummer sowie die Personen, die über Ihren Vertrag mitversichert sein sollen.

Höchstrechnungszins wird auf 0,25% gesenkt!

15. September 2021

Es ist bereits beschlossen! Ab dem 01.01.2022 senkt der Gesetzgeber den Rechnungszins bzw. den garantierten Höchstrechnungszins, der maximal von den Versicherungsgesellschaften zur Kalkulation von Garantien bei Vorsorgelösungen angesetzt werden darf.

Der Rechnungszins wird von aktuell 0,90% auf nur noch 0,25% gesenkt. Dies  entspricht einer Reduzierung von unglaublichen 73% und wirkt sich damit deutlich auf die Beiträge bzw. bei den Garantien aus. Betroffen sind unter anderem:

  • Berufsunfähigkeitsvorsorge
  • private Altersvorsorge
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Erwerbsminderungs- und Grundfähigkeitsversicherungen
  • Pflegeversicherungen

Die Folge: Die garantierten Versicherungsleistungen werden zum 01.01.2022 deutlich geringer ausfallen als bisher, beziehungsweise für die gleichen Garantieleistungen müssen Sie deutlich höhere Beiträge ~ 8% bis 11% zahlen.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit – nur noch zwei Monate –, um sich dauerhaft die höheren garantierten Leistungen, beziehungsweise günstigeren Beiträge beim aktuellem Rechnungszins von 0,90% zu sichern.

Wir unterstützen Sie bei der Tarifauswahl und empfehlen Ihnen vernünftige Produkte, damit Ihre Ziele und Wünsche in Erfüllung gehen.

Zahnvorsorge

14. Oktober 2020

Menschen mit weißen gesunden Zähnen wirken laut einer Studie von Forscher Tim Newton des King’s College London besonders kompetent, intelligent und psychisch stabil.

Heute sind deshalb die Zahnreinigung und die Zahnprophylaxe wichtig. Doch auch morgen wollen Sie schöne Zähne und kraftvoll zubeißen. Zahnimplantate und weitere moderne zahnmedizinische Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit Sie im Leistungsfall weiter ein strahlendes Lächeln haben und sich finanziell keine Sorgen über teure Zahnbehandlungen und Leistungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung machen müssen, bieten wir Ihnen gern einen Leistungsvergleich bestehender Zusatzversicherungen an.

Kontaktieren Sie uns gern telefonisch, damit wir die von Ihnen gewünschten Inhalte besprechen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

bAV: Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung

12. Oktober 2020

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter vollumfänglich, so dass die Risiken einer unzureichenden Aufklärung für Sie nicht entstehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat erneut klargestellt: Informiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, müssen die erteilten Auskünfte richtig, eindeutig und vollständig sein.

Detailliertere Informationen der Entscheidung und unter welchen Voraussetzungen die Informationspflichten bei einer Entgeltumwandlung entstehen, können Sie gern von uns erhalten.

Garten- & Landschaftsbauer

1. Mai 2019

unser Highlight „Keine Radiusklausel „

Für Garten- und Landschaftsbauer gehört das zurechtschneiden von Bäumen zum Alltag. Doch wie sieht es bei der Übernahme von Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung aus? Was passiert, wenn ein herabfallender Ast ein Auto beschädigt oder eine vorbeilaufende Person verletzt wird?

In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen ist die „sogenannte Radiusklausel“ enthalten, das heißt für alle Schäden, die im „unmittelbaren Umfeld“ eintreten/entstehen, besteht KEIN Versicherungsschutz. Die Ablehnung des Schadens erfolgt häufig, falls nicht nicht ausreichend Vorsorge durch Sie oder Ihr Mitarbeiter getroffen wird.

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz mit einem ausdrücklichen Verzicht auf die Radiusklausel. Ein klarer Vorteil für Sie, Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und andere Geschädigte. Fordern Sie gerne ein Vergleichsangebot von uns an.

Riester – Änderungen in 2018

15. Dezember 2017

Die  Grundzulage wird ab 2018 von derzeit 154,00 € auf zukünftig 175,00 € erhöht. Damit stärkt der Staat die Riester Rente und die bisherigen Verträge profitieren ebenfalls davon, sofern der volle Eigenbeitrag gezahlt wird. Fordern Sie einfach unser Formular zu richtigen Berechnung unter info@artorius.de an.

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