Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) im Rahmen einer Pensionskasse, ist seit der Deregulierung des Versicherungsaufsichtsgesetzes in 2005 dem der Direktversicherung sehr ähnlich und hat damit vor allem nur noch historischen Charakter. Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Einrichtungen, die ihren Mitgliedern einen Rechtsanspruch auf Leistung aus der bAV gewähren.
Die meisten Pensionskassen gehören inzwischen jedoch zu einem Versicherer, bzw. wurden als Tochterunternehmen gegründet. Beim Vergleich der Pensionskasse mit der Direktversicherung sollte man sehr genau hinschauen, denn häufig sind die „damaligen“ Kostenvorteile der Pensionskassen inzwischen aufgezehrt und der Steuervorteil nach § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz ist nicht mehr gegeben. Sollten Sie weitere Fragen oder ein Alternativangebot zur Pensionskasse wünschen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.