Höchstrechnungszins wird auf 0,25% gesenkt!

15. September 2021

Es ist bereits beschlossen! Ab dem 01.01.2022 senkt der Gesetzgeber den Rechnungszins bzw. den garantierten Höchstrechnungszins, der maximal von den Versicherungsgesellschaften zur Kalkulation von Garantien bei Vorsorgelösungen angesetzt werden darf.

Der Rechnungszins wird von aktuell 0,90% auf nur noch 0,25% gesenkt. Dies  entspricht einer Reduzierung von unglaublichen 73% und wirkt sich damit deutlich auf die Beiträge bzw. bei den Garantien aus. Betroffen sind unter anderem:

  • Berufsunfähigkeitsvorsorge
  • private Altersvorsorge
  • betriebliche Altersvorsorge
  • Erwerbsminderungs- und Grundfähigkeitsversicherungen
  • Pflegeversicherungen

Die Folge: Die garantierten Versicherungsleistungen werden zum 01.01.2022 deutlich geringer ausfallen als bisher, beziehungsweise für die gleichen Garantieleistungen müssen Sie deutlich höhere Beiträge ~ 8% bis 11% zahlen.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit – nur noch zwei Monate –, um sich dauerhaft die höheren garantierten Leistungen, beziehungsweise günstigeren Beiträge beim aktuellem Rechnungszins von 0,90% zu sichern.

Wir unterstützen Sie bei der Tarifauswahl und empfehlen Ihnen vernünftige Produkte, damit Ihre Ziele und Wünsche in Erfüllung gehen.

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