bAV: Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung

12. Oktober 2020

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter vollumfänglich, so dass die Risiken einer unzureichenden Aufklärung für Sie nicht entstehen.

Das Bundesarbeitsgericht hat erneut klargestellt: Informiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, müssen die erteilten Auskünfte richtig, eindeutig und vollständig sein.

Detailliertere Informationen der Entscheidung und unter welchen Voraussetzungen die Informationspflichten bei einer Entgeltumwandlung entstehen, können Sie gern von uns erhalten.

kontakt

büro hamburg
Obenhauptstrasse 7
D-22335 Hamburg
tel. : +49 40 67 59 58 - 0
fax.: +49 40 67 59 58 - 10

büro bremen
Leher Heerstrasse 25
D-28359 Bremen
tel. : +49 40 67 59 58 - 20
fax.: +49 40 67 59 58 - 10