Pensionsfonds

Pensionsfonds sind eine moderne Form der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Sie wurden im Rahmen des Altersvermögensgesetz als fünfter Durchführungsweg der bAV eingeführt und unterliegen damit der Versicherungsaufsicht. Der wesentliche Unterschied zu Lebensversicherungen und Pensionskassen liegt vor allem darin, dass sie weniger Einschränkungen bei der Auswahl der Kapitalanlage unterworfen sind und ihre Produkte flexibler gestalten können. Die Altersversorgung wird in Pensionsplänen geregelt. Pensionspläne können sowohl leistungsbezogen (defined benefit) als auch beitragsbezogen (defined contribution) sein, wobei sich beitragsbezogene Pensionspläne mit Garantie einer Mindestleistung im Rentenalter für die bAV eignen.

Der wesentliche Vorteil neben den guten Renditechancen aufgrund der liberalen Kapitalanlagevorschriften, liegt für den Arbeitnehmer darin, dass er eine Mitnahmemöglichkeit bei Arbeitgeberwechsel hat und die Beiträge in gleichbleibender oder schwankender Höhe entrichtet werden können. Diese Flexibilität ist z.B. bei Unterstützungskassen in dieser Form nicht gegeben.

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