Pflegevorsorge

Pflege-Bahr (staatliche Förderung)

Seit Januar 2013 gibt es eine staatliche Förderung/Zulage in Höhe von 5 € pro Monat, wenn Sie private Pflegevorsorge betreiben, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Sie zumindest 10 € selbst dafür ausgeben. Doch meistens reicht weder die gesetzliche Pflichtpflichtversicherung mehr info

Pflege-Krankenversicherung

Die Pflegekranken-/Pflegekostenversicherung setzt in der Regel die Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung voraus. Das heißt, wenn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht kostendeckend ist, können die verbleibenden Restkosten ganz oder teilweise übernommen mehr info

Pflege-Lebensversicherung

Bei einer Pflegerentenpolice zahlt das Unternehmen im Pflegefall eine fest vereinbarte Monatsrente, unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit mehr info

Pflege-Pflichtversicherung

Mit zunehmender Lebenserwartung steigt das Risiko ein Pflegefall zu werden. Jedoch sind nicht nur ältere Menschen dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt, auch Jüngere können durch Unfälle, schwere Krankheiten oder z.B. durch eine scheinbar harmlose Operation zum Pflegefall mehr info

Pflege-Tagegeldeversicherung

Im Unterschied zur Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung, wird bei der Pflegetagegeldvariante die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages pro Tag vereinbart. Mit einem Pflegetagegeldtarif können Sie Tagessätzen zwischen fünf Euro und 100 Euro pro Tag, bzw. 150 mehr info

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