
Seit Januar 2013 gibt es eine staatliche Förderung/Zulage in Höhe von 5 € pro Monat, wenn Sie private Pflegevorsorge betreiben, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Sie zumindest 10 € selbst dafür ausgeben. Doch meistens reicht weder die gesetzliche Pflichtpflichtversicherung mehr info
Die Pflegekranken-/Pflegekostenversicherung setzt in der Regel die Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung voraus. Das heißt, wenn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht kostendeckend ist, können die verbleibenden Restkosten ganz oder teilweise übernommen mehr info
Bei einer Pflegerentenpolice zahlt das Unternehmen im Pflegefall eine fest vereinbarte Monatsrente, unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit mehr info
Mit zunehmender Lebenserwartung steigt das Risiko ein Pflegefall zu werden. Jedoch sind nicht nur ältere Menschen dem Risiko der Pflegebedürftigkeit ausgesetzt, auch Jüngere können durch Unfälle, schwere Krankheiten oder z.B. durch eine scheinbar harmlose Operation zum Pflegefall mehr info
Im Unterschied zur Pflegekosten- oder Pflegerentenversicherung, wird bei der Pflegetagegeldvariante die Zahlung eines bestimmten Geldbetrages pro Tag vereinbart. Mit einem Pflegetagegeldtarif können Sie Tagessätzen zwischen fünf Euro und 100 Euro pro Tag, bzw. 150 mehr info
© artorius 2023