Garten- & Landschaftsbauer

1. Mai 2019

unser Highlight „Keine Radiusklausel „

Für Garten- und Landschaftsbauer gehört das zurechtschneiden von Bäumen zum Alltag. Doch wie sieht es bei der Übernahme von Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung aus? Was passiert, wenn ein herabfallender Ast ein Auto beschädigt oder eine vorbeilaufende Person verletzt wird?

In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen ist die „sogenannte Radiusklausel“ enthalten, das heißt für alle Schäden, die im „unmittelbaren Umfeld“ eintreten/entstehen, besteht KEIN Versicherungsschutz. Die Ablehnung des Schadens erfolgt häufig, falls nicht nicht ausreichend Vorsorge durch Sie oder Ihr Mitarbeiter getroffen wird.

Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz mit einem ausdrücklichen Verzicht auf die Radiusklausel. Ein klarer Vorteil für Sie, Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und andere Geschädigte. Fordern Sie gerne ein Vergleichsangebot von uns an.

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