Pensionszusage

Die Pensionszusage ist neben der Unterstützungskasse grundsätzlich eine gute Wahl, wenn die Vorsorge über eine Direktversicherung nicht ausreicht, um vorhandene Rentenlücken zu schließen. Dies ist insbesondere bei Gesellschafter-Geschäftsführern sowie Mitarbeitern, die über der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der Rentenversicherung verdienen, der Fall. Die Beiträge bleiben steuerfrei und sind zudem bis maximal 4% der BBG auch sozialversicherungsfrei.

Dennoch ist die Pensionszusage kein einfaches „Instrument“, um die Versorgungslücken im Rentenalter zu schließen. Aufgrund immer neuer Gesetzesänderungen und bilanziellen Anpassungsverpflichtungen, gehört die Pensionszusage zu den beratungsintensivsten Produkten und sollte jedes Jahr überprüft werden. Allein die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMog) sind gravierend und haben erhebliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen.

Unabhängig davon, ob Sie eine klassische, investmentorientierte, alternative Rückdeckungsvariante oder die Ausgliederung von Pensionszusagen wünschen, wir können Ihnen wertvolle Informationen über die Vor- sowie Nachteile der Anlageformen und Produktanbietern liefern. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für die Überprüfung einer bestehenden Pensionszusage gegen eine geringe Beratungsvergütung zur Verfügung. Sie dürfen von uns eine unabhängige und qualifizierte Analyse sowie Lösungen für Ihr Haus erwarten.

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