In Deutschland gibt es künftig neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer. Dafür müssen Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermittlen. Von 1. Juli bis 31. Oktober läuft die Frist für Erfassung der wesentlichen Daten für die Grundsteuer 2022. Für die Erfassung benötigen Sie i.d.R. Ihren Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Bauunterlagen, Teilungserklärungen und den letzten Grundsteuerbescheid. Der Bodenrichtwert lässt sich hier ermitteln. Wer nur eine Immobilie besitzt, kann in den elf Ländern, die das Bundesmodell anwenden, das vereinfachte Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Alle anderen verwenden ELSTER. Schade ist nur, dass das Verfahren nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist.
Grundsteuerreform 2022
1. Juli 2022