Das Betriebsrentengesetz sieht vor, dass Sie als Arbeitgeber den Durchführungsweg und die Tarifgestaltung bestimmen können, um den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf betriebliche Altersvorsorge erfüllen zu können.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Bereich „Vorsorge-Betrieb„.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge und unser Beratungs-Tool „Nettolohngestaltung“, um sich den Herausforderungen des demografischen Wandels im Unternehmen zu stellen.