Wer ab dem 01. Januar 2022 in Italien und Südtirol auf die Piste will, muss beim Erwerb des Skipasses belegen, dass er eine Private-Haftpflichtversicherung besitzt, die das Risiko auch deckt. Sofern Sie eine entsprechende Bestätigung vor Vorlage benötigen, bitten wir Sie uns rechtzeitig anzusprechen. Wir benötigen unter anderem Ihre Policennummer sowie die Personen, die über Ihren Vertrag mitversichert sein sollen.
Versicherungspflicht auf Ski- und Rodelpisten
20. Dezember 2021