Mit der Pflegereform zum 01.01.2017 wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu definiert. Ziel der Pflegereform ist es, den tatsächlichen Pflegebedarf besser zu erfassen und zu bewerten. Dabei wird erstmals der Pflegegrad der pflegebedürftigen Person in seiner Gesamtheit betrachtet. weiterlesen