Der Bundestag hat mit dem „GKV Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz“ eine weitere Reform der gesetzlichen Krankenversicherung verabschiedet. Ab dem kommenden Jahr 2015 wird der Beitragssatz von 14,60% zu gleichen Teilen vom Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden. Darüber hinaus kann jede gesetzliche Krankenversicherung einen individuellen
und einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von jedem Arbeitnehmer einfordern. Der bisher einkommensunabhängige Zusatzbeitrag von 0,9% wurde durch das neue Gesetz abgeschafft. Der Arbeitgeberantil bleibt jedoch bei 7,30%, denn er ist gesetzlich festgeschrieben. Es bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Krankenkassen die mögliche Beitragserhöhung für die Arbeitnehmer umsetzen werden.