Pflegestärkungsgesetz 2 tritt ab 2017 in Kraft

2. Oktober 2015

Im August wurde vom Bundeskabinett das Pflegestärkungsgesetz II beschlossen und soll ab Januar 2017 in Kraft treten. Neben einer Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte wird es im Wesentlichen einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sowie ein neues Begutachtungsverfahren geben.

Bisher wird zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) unterschieden. Zukünftig wird der Grad der Selbstständigkeit bzw. der Verlust der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder bei der Gestaltung von Lebensbereichen entscheidend sein. Dadurch sollen Personen mit Demenz und anderen geistigen und psychischen Beeinträchtigungen zukünftig besser gestellt werden.

Weitere Informationen können Sie hier direkt vom Bundesministerium für Gesundheit erhalten.

Die Gesetzesänderung wird selbstverständlich auch Auswirkungen auf die Pflegeprodukte der Versicherungsgesellschaften haben. Auch bereits bestehende Verträge werden hiervon betroffen sein. Die Versicherungsgesellschaften sind derzeit dabei, ihre Tarife zu überarbeiten und entsprechend anzupassen.

Bei Fragen zu bereits bestehenden Verträgen und/oder einer neuen Pflegevorsorge stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung. Warten Sie nicht bis 2017, sondern sichern Sie sich Ihren aktuellen Gesundheitszustand und die günstigeren Beiträge!

 

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