Der Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes III wurde im Juni 2016 beschlossen. Es fehlt lediglich nur noch die Zustimmung durch den Bundesrat. Diese wird jedoch vorausgesetzt. Somit werden die Regelungen zum 01. Januar 2017 in Kraft treten. Das Ziel: Eine bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sowie weitreichende Maßnahmen gegen den Betrug in der Pflege.
Mit den drei Pflegestärkungsgesetzen wird in dieser Wahlperiode die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörige deutlich verbessert. Eine Übersicht über die Inhalte gibt Ihnen das Bundesministerium für Gesundheit unter http://www.bmg.bund.de/themen/pflege/pflegestaerkungsgesetze.html
Für Rückfragen und/oder die Erstellung von Angeboten zur Absicherung der bestehenden Pflegelücken, stehen wir Ihnen gern beratend zur Verfügung.