In der kommenden Woche (18.12.2014) wird der Bundesrat entscheiden, ob der bisherige Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen von jährlich 20.000/40.000 € (Alleinstehende/Verheiratete) auf 22.172 bzw. 44.344 € steigen soll. Durch die Anhebung solle die Rürup- bzw. Basis-Rente attraktiver gestaltet werden.
Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, dass bei Arbeitnehmern und Beamten der oben genannte Höchstbetrag um den tatsächlichen bzw. fiktiven Gesamtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. Für eine detaillierte Berechnung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.