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Neue GKV-Beitragsbemessungsgrenze 2026

20. Dezember 2025

Für 2026 ergeben sich folgende KV-relevante Werte, mit denen Sie schon heute ihre PKV/GKV-Angebote von Morgen berechnen können:

  • GKV-Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 €/Monat (2025: 5.512,50 €/Monat).
  • Allgemeiner Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung 2025: 14,6% (2025: 14,6%)
  • Durchschnittlicher GKV-Zusatzbeitragssatz 2026: 2,9% (2025: 2,5%)
  • Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung für Versicherte mit Kind 2026: 3,6% (2025: 3,6%)
  • Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt jährlich 77.400 € /mtl. 6.450 € (2025: 73.800 €/ 6.150 €).

Maximaler Arbeitgeberzuschuss 2026 zum PKV-Beitrag pro Monat:

  • Zur Privaten Krankenversicherung    508,59 €         (2025: 471,32 €)
  • Zur Privaten Pflegeversicherung*      104,63 €         (2025:   99,23 €)
    Insgesamt       613,22 €         (2025: 570,55 €)

*In Sachsen ist der maximale Arbeitgeberzuschuss geringer, da dort zur Finanzierung der Pflegeversicherung nicht der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft wurde. Deshalb gilt in diesem Bundesland 2026 ein maximaler Arbeitgeberzuschuss von 75,56 € (2025: 71,66 €).

PKV-Beiträge steigen 2026 durchschnittlich um 13%

15. Oktober 2025

Im Jahr 2026 werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung wieder deutlich ansteigen. Die durchschnittliche Anpassung wird bei etwa 13% liegen, rund 60% der Privatversicherten werden davon betroffen sein.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) hat erstmals beziffert, wie hoch die durchschnittlichen Beitragssteigerungen für die private Krankenversicherung (PKV) für das Jahr 2026 sein wird. Wie der PKV-Verband angekündigt hat, werden „nach aktuellem Wissenstand“ rund 60% der Privatversicherten von einer Beitragssteigerung zum 01.01.2026 betroffen sein. Die durchschnittliche Anpassung werde dabei bei etwa 13% liegen, heißt es auf der Website des PKV-Verbands. Nicht erfasst sind dabei in diesen Zahlen Versicherte, deren Unternehmen die Beiträge später unterjährig anpassen.

Beiträge auf höhere Leistungsausgaben zurückzuführen

Die Prämiensteigerungen lassen sich vor allem auf den „dauerhaft starken Anstieg der medizinischen Leistungsausgaben“ zurückführen, und das in allen Bereichen, so der PKV-Verband. Ein großer Treiber ist weiterhin der stationäre Bereich, hier stiegen die Ausgaben im Jahr 2024 mehr als 10% gegenüber dem Vorjahr. Welche Faktoren in diesem Bereich zu den Kostensteigerungen beigetragen haben, sei im Einzelnen noch nicht bekannt, heißt es. Auch die Ausgaben für Arzneimittel stiegen im Jahr 2024 um fast 10%, für Heilmittel wie Physio- oder Ergotherapie ging es um etwa 9% nach oben. Die Kosten für ambulante Arztbehandlungen kletterten um 8%. Diese Werte gelten für die gesamte Branche, betont der Verband. Bei einzelnen Versicherern und einzelnen Tarifen können sie daher durchaus abweichen.

    Änderung ab Oktober 2024 für Kfz.-Halter und Fahrer:

    26. September 2024

    Ab dem 01.10.2024 dürfen bei winterlichen Wetterverhältnissen in Deutschland nur noch Reifen gefahren werden, die das Alpine-Symbol haben. Bisher durften auch Reifen mit der sogenannten M+S Kennzeichnung genutzt werden, wenn diese vor 2018 hergestellt wurden. Wir bitten Sie, Ihre Fahrzeuge bzw. Reifen zu überprüfen und ggf. neue Reifen zu kaufen, damit Sie auch bei winterlichen Verhältnissen Ihr Fahrzeug nutzen können. Andernfalls kann es zu Bußgeldzahlungen kommen und/oder in bestimmten Fällen sogar den Versicherungsschutz gefährden.

    Gebäudeversicherungen – Anpassungen

    10. September 2024

    Für das Jahr 2025 wurden die ersten Indexanpassung für die Gebäudeversicherungen bekannt gegeben:

    • Der Prämienfaktor nach den VGB 62 / Brandkassenrichtzahl bleibt unverändert bei  26,1.
    • gleitender Neuwertfaktor
      In der gleitenden Neuwertversicherung von Gebäuden, die nach den VGB 88 bzw. VGB 2008 versichert sind, erhöht sich der gleitende Neuwertfaktor von 26,1 auf 26,7 (+2,30%).
    • Anpassungsfaktor
      Der Anpassungsfaktor zu den VGB erhöht sich leicht von 25,87 auf 26,51 (+2,48). 
    • Baupreisindex
      Es gilt folgender Baupreisindex:
      Mai-Index 2024 = 2.192,4 (Divisor = 21,9)

    Grundsteuerreform 2022

    1. Juli 2022

    In Deutschland gibt es künftig neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer. Dafür müssen Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermittlen. Von 1. Juli bis 31. Oktober läuft die Frist für Erfassung der wesentlichen Daten für die Grundsteuer 2022. Für die Erfassung benötigen Sie i.d.R. Ihren Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Bauunterlagen, Teilungserklärungen und den letzten Grundsteuerbescheid. Der Bodenrichtwert lässt sich hier ermitteln. Wer nur eine Immobilie besitzt, kann in den elf Ländern, die das Bundesmodell anwenden, das vereinfachte Portal Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Alle anderen verwenden ELSTER. Schade ist nur, dass das Verfahren nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist.

    Wohngebäude – BGH-Ur­teil „un­dich­te Fu­ge im Bad

    4. Januar 2022

    Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden aufkommen, entschied kürzlich der BGH (Urteil vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20) 

    Begründung: Eine Fuge ist nicht mit dem Rohrsystem verbunden. Daher tritt in einem solchen Fällen das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen aus.

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde von der Versicherungswirtschaft mit großem Interesse wahrgenommen. Sie sollten als Versicherungsnehmer bzw. ggf. über Ihren Mieter/in künftig hin und wieder einen prüfenden Blick auf die Fugen zwischen Dusche/Wanne und den Wänden der Wohnung werfen. So lassen sich Schäden, Ärger und Kosten vermeiden.  

    Gerne prüfen wir mit Ihnen auch die bestehende Wohngebäudeversicherung, denn es gibt die Möglichkeit, derartige Schäden zum Beispiel über „Nässeschaden“ regulieren zu lassen. Sollte Ihr Tarif bzw. Ihre Versicherungsgesellschaft keinen Versicherungsschutz bieten können, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.

    Versicherungspflicht auf Ski- und Rodelpisten

    20. Dezember 2021

    Wer ab dem 01. Januar 2022 in Italien und Südtirol auf die Piste will, muss beim Erwerb des Skipasses belegen, dass er eine Private-Haftpflichtversicherung besitzt, die das Risiko auch deckt. Sofern Sie eine entsprechende Bestätigung vor Vorlage benötigen, bitten wir Sie uns rechtzeitig anzusprechen. Wir benötigen unter anderem Ihre Policennummer sowie die Personen, die über Ihren Vertrag mitversichert sein sollen.

    Höchstrechnungszins wird auf 0,25% gesenkt!

    15. September 2021

    Es ist bereits beschlossen! Ab dem 01.01.2022 senkt der Gesetzgeber den Rechnungszins bzw. den garantierten Höchstrechnungszins, der maximal von den Versicherungsgesellschaften zur Kalkulation von Garantien bei Vorsorgelösungen angesetzt werden darf.

    Der Rechnungszins wird von aktuell 0,90% auf nur noch 0,25% gesenkt. Dies  entspricht einer Reduzierung von unglaublichen 73% und wirkt sich damit deutlich auf die Beiträge bzw. bei den Garantien aus. Betroffen sind unter anderem:

    • Berufsunfähigkeitsvorsorge
    • private Altersvorsorge
    • betriebliche Altersvorsorge
    • Erwerbsminderungs- und Grundfähigkeitsversicherungen
    • Pflegeversicherungen

    Die Folge: Die garantierten Versicherungsleistungen werden zum 01.01.2022 deutlich geringer ausfallen als bisher, beziehungsweise für die gleichen Garantieleistungen müssen Sie deutlich höhere Beiträge ~ 8% bis 11% zahlen.

    Nutzen Sie die verbleibende Zeit – nur noch zwei Monate –, um sich dauerhaft die höheren garantierten Leistungen, beziehungsweise günstigeren Beiträge beim aktuellem Rechnungszins von 0,90% zu sichern.

    Wir unterstützen Sie bei der Tarifauswahl und empfehlen Ihnen vernünftige Produkte, damit Ihre Ziele und Wünsche in Erfüllung gehen.

    Zahnvorsorge

    14. Oktober 2020

    Menschen mit weißen gesunden Zähnen wirken laut einer Studie von Forscher Tim Newton des King’s College London besonders kompetent, intelligent und psychisch stabil.

    Heute sind deshalb die Zahnreinigung und die Zahnprophylaxe wichtig. Doch auch morgen wollen Sie schöne Zähne und kraftvoll zubeißen. Zahnimplantate und weitere moderne zahnmedizinische Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Damit Sie im Leistungsfall weiter ein strahlendes Lächeln haben und sich finanziell keine Sorgen über teure Zahnbehandlungen und Leistungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung machen müssen, bieten wir Ihnen gern einen Leistungsvergleich bestehender Zusatzversicherungen an.

    Kontaktieren Sie uns gern telefonisch, damit wir die von Ihnen gewünschten Inhalte besprechen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

    bAV: Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung

    12. Oktober 2020

    Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter vollumfänglich, so dass die Risiken einer unzureichenden Aufklärung für Sie nicht entstehen.

    Das Bundesarbeitsgericht hat erneut klargestellt: Informiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, müssen die erteilten Auskünfte richtig, eindeutig und vollständig sein.

    Detailliertere Informationen der Entscheidung und unter welchen Voraussetzungen die Informationspflichten bei einer Entgeltumwandlung entstehen, können Sie gern von uns erhalten.