In Deutschland gibt es künftig neue Bewertungsregeln für die Grundsteuer. Dafür müssen Immobilieneigentümer eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts an das Finanzamt übermittlen. Von 1. Juli bis 31. Oktober läuft die Frist für Erfassung der wesentlichen Daten für die Grundsteuer 2022. Für die Erfassung benötigen Sie i.d.R. Ihren Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Bauunterlagen, Teilungserklärungen und den letzten Grundsteuerbescheid. Der Bodenrichtwert lässt sich hier ermitteln. Wer nur eine Immobilie besitzt, kann in den elf Ländern, die das Bundesmodell anwenden, das vereinfachte Portal „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ nutzen. Alle anderen verwenden ELSTER. Schade ist nur, dass das Verfahren nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt ist.
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Wohngebäude – BGH-Urteil „undichte Fuge im Bad
Laut Bundesgerichtshof (BGH) sind Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden aufkommen, entschied kürzlich der BGH (Urteil vom 20. Oktober 2021 – IV ZR 236/20)
Begründung: Eine Fuge ist nicht mit dem Rohrsystem verbunden. Daher tritt in einem solchen Fällen das Wasser nicht aus Rohren der Wasserversorgung oder damit verbundenen Schläuchen aus.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde von der Versicherungswirtschaft mit großem Interesse wahrgenommen. Sie sollten als Versicherungsnehmer bzw. ggf. über Ihren Mieter/in künftig hin und wieder einen prüfenden Blick auf die Fugen zwischen Dusche/Wanne und den Wänden der Wohnung werfen. So lassen sich Schäden, Ärger und Kosten vermeiden.
Gerne prüfen wir mit Ihnen auch die bestehende Wohngebäudeversicherung, denn es gibt die Möglichkeit, derartige Schäden zum Beispiel über „Nässeschaden“ regulieren zu lassen. Sollte Ihr Tarif bzw. Ihre Versicherungsgesellschaft keinen Versicherungsschutz bieten können, erstellen wir Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.
Versicherungspflicht auf Ski- und Rodelpisten
Wer ab dem 01. Januar 2022 in Italien und Südtirol auf die Piste will, muss beim Erwerb des Skipasses belegen, dass er eine Private-Haftpflichtversicherung besitzt, die das Risiko auch deckt. Sofern Sie eine entsprechende Bestätigung vor Vorlage benötigen, bitten wir Sie uns rechtzeitig anzusprechen. Wir benötigen unter anderem Ihre Policennummer sowie die Personen, die über Ihren Vertrag mitversichert sein sollen.
Höchstrechnungszins wird auf 0,25% gesenkt!
Es ist bereits beschlossen! Ab dem 01.01.2022 senkt der Gesetzgeber den Rechnungszins bzw. den garantierten Höchstrechnungszins, der maximal von den Versicherungsgesellschaften zur Kalkulation von Garantien bei Vorsorgelösungen angesetzt werden darf.
Der Rechnungszins wird von aktuell 0,90% auf nur noch 0,25% gesenkt. Dies entspricht einer Reduzierung von unglaublichen 73% und wirkt sich damit deutlich auf die Beiträge bzw. bei den Garantien aus. Betroffen sind unter anderem:
- Berufsunfähigkeitsvorsorge
- private Altersvorsorge
- betriebliche Altersvorsorge
- Erwerbsminderungs- und Grundfähigkeitsversicherungen
- Pflegeversicherungen
Die Folge: Die garantierten Versicherungsleistungen werden zum 01.01.2022 deutlich geringer ausfallen als bisher, beziehungsweise für die gleichen Garantieleistungen müssen Sie deutlich höhere Beiträge ~ 8% bis 11% zahlen.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit – nur noch zwei Monate –, um sich dauerhaft die höheren garantierten Leistungen, beziehungsweise günstigeren Beiträge beim aktuellem Rechnungszins von 0,90% zu sichern.
Wir unterstützen Sie bei der Tarifauswahl und empfehlen Ihnen vernünftige Produkte, damit Ihre Ziele und Wünsche in Erfüllung gehen.
Zahnvorsorge
Menschen mit weißen gesunden Zähnen wirken laut einer Studie von Forscher Tim Newton des King’s College London besonders kompetent, intelligent und psychisch stabil.
Heute sind deshalb die Zahnreinigung und die Zahnprophylaxe wichtig. Doch auch morgen wollen Sie schöne Zähne und kraftvoll zubeißen. Zahnimplantate und weitere moderne zahnmedizinische Leistungen gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
Damit Sie im Leistungsfall weiter ein strahlendes Lächeln haben und sich finanziell keine Sorgen über teure Zahnbehandlungen und Leistungslücken in der gesetzlichen Krankenversicherung machen müssen, bieten wir Ihnen gern einen Leistungsvergleich bestehender Zusatzversicherungen an.
Kontaktieren Sie uns gern telefonisch, damit wir die von Ihnen gewünschten Inhalte besprechen können. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
bAV: Informations- und Aufklärungspflichten des Arbeitgebers bei Entgeltumwandlung
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge beraten wir Sie und Ihre Mitarbeiter vollumfänglich, so dass die Risiken einer unzureichenden Aufklärung für Sie nicht entstehen.
Das Bundesarbeitsgericht hat erneut klargestellt: Informiert der Arbeitgeber seine Mitarbeiter über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung, müssen die erteilten Auskünfte richtig, eindeutig und vollständig sein.
Detailliertere Informationen der Entscheidung und unter welchen Voraussetzungen die Informationspflichten bei einer Entgeltumwandlung entstehen, können Sie gern von uns erhalten.
Garten- & Landschaftsbauer
unser Highlight „Keine Radiusklausel „
Für Garten- und Landschaftsbauer gehört das zurechtschneiden von Bäumen zum Alltag. Doch wie sieht es bei der Übernahme von Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung aus? Was passiert, wenn ein herabfallender Ast ein Auto beschädigt oder eine vorbeilaufende Person verletzt wird?
In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen ist die „sogenannte Radiusklausel“ enthalten, das heißt für alle Schäden, die im „unmittelbaren Umfeld“ eintreten/entstehen, besteht KEIN Versicherungsschutz. Die Ablehnung des Schadens erfolgt häufig, falls nicht nicht ausreichend Vorsorge durch Sie oder Ihr Mitarbeiter getroffen wird.
Wir bieten Ihnen Versicherungsschutz mit einem ausdrücklichen Verzicht auf die Radiusklausel. Ein klarer Vorteil für Sie, Ihre Mitarbeiter, Ihre Kunden und andere Geschädigte. Fordern Sie gerne ein Vergleichsangebot von uns an.
Riester – Änderungen in 2018
Die Grundzulage wird ab 2018 von derzeit 154,00 € auf zukünftig 175,00 € erhöht. Damit stärkt der Staat die Riester Rente und die bisherigen Verträge profitieren ebenfalls davon, sofern der volle Eigenbeitrag gezahlt wird. Fordern Sie einfach unser Formular zu richtigen Berechnung unter info@artorius.de an.
Sozialversicherung – wichtige Daten für 2018
Folgende Änderungen der Rechengrößen sind geplant:
- Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 = 36.187 €
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt bundeseinheitlich 37.873 €
Betriebsrentenstärkungsgesetzes – ab 01.01.2018
Das Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) tritt am 01.01.2018 in Kraft. Um Ihnen einen ersten Überblick zu verschaffen, haben wir hier die wesentlichen Inhalte kurz zusammengefasst.