Das am 10. Juli verabschiedete GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz bringt erhebliche Veränderungen mit sich:
Für gesetzlich Versicherte bringt dieses historische Sparpaket ab 2027 tiefgreifende Einschnitte mit sich: spürbar höhere Kosten bei gleichzeitig reduzierten Leistungen.
Die wichtigsten Gesetzesänderungen im Überblick
- Höhere Zuzahlungen für Medikamente: Der Eigenanteil bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln steigt um 50 % und liegt künftig bei 7,50 Euro bis maximal 15 Euro.
- Kürzungen beim Zahnersatz: Die Festzuschüsse der Krankenkassen für Zahnersatz sinken von bislang 60 % auf 50 %.
- Einschränkung der Familienversicherung: Ab 2028 wird die Mitversicherung von nicht berufstätigen Ehe- und Lebenspartner/innen 2,5 % des beitragspflichtigen Einkommens des/der versicherten Partner/in betragen. Ausnahmen gelten unter anderem für Eltern mit Kindern bis 12 Jahre.
- Wegfall von Leistungen: Das anlasslose Ganzkörper-Hautkrebs-Screening wird noch geprüft, die Erstattung von Cannabisblüten entfällt. Homöopathische Leistungen werden ebenfalls gestrichen.
- Steigende Belastungen für Gutverdiener/innen: Die Beitragsbemessungsgrenze wird um 300 Euro pro Monat erhöht.
- Weniger Transparenz bei Erhöhungen: Krankenkassen sind gesetzlich nicht mehr verpflichtet, per Brief individuell über eine Anhebung des Zusatzbeitrags zu informieren.
Die GKV-Reform macht Folgendes sehr deutlich: Wer sich allein auf die gesetzliche Krankenversicherung verlässt, hat künftig mehr Kosten bei gleichzeitig weniger Leistung. Ggf. ist für Sie eine Private Zusatzversicherungen eine sinnvolle Ergänzung, sofern Sie gut abgesichert sein wollen. Gerne stehen wir Ihnen für ein persönliches Gespräch und/oder einer Angebotserstellung zur Verfügung.