Pflege-Lebensversicherung

Bei einer Pflegerentenpolice zahlt das Unternehmen im Pflegefall eine fest vereinbarte Monatsrente, unabhängig von Ihren tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe des Pflegerentenanspruchs richtet sich ausschließlich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I, II oder III). Es spielt – anders als bei den Tagegeldtarifen – auch keine Rolle, ob die Betreuung zu Hause ambulant oder im Heim stationär stattfindet oder ob Fachkräfte oder Angehörige Sie pflegen.

Mit einer Pflegerentenpolice erhalten Sie im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine monatlich garantierte Rente und können zusätzlich von den Gewinnen der Gesellschaft partizipieren. Falls keine Pflegebedürftigkeit eintritt, erhalten Sie am Ende der Vertragslaufzeit das Kapital garantiert zurück.

Im Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen u.a. die Grundsicherung der gesetzlichen/privaten Pflegepflichtversicherung, die Haftung anderer Personen für den Pflegebedürftigen, ermittelten mit Ihnen gemeinsam die notwendige Vorsorgehöhe und zeigen Ihnen die Vor- und Nachteile einer Pflegerentenversicherung auf.

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