Bei Vertragsbeginn haben wir Sie detailliert nach der notwendigen Versicherungssumme befragt und über die Folgen einer Unterversicherung informiert. Ebenso wichtig ist die regelmäßige Überprüfung und dieses wird leider häufig vernachlässigt bzw. uns nicht gemeldet. Welches Risiko hat eine Untersicherung für Sie?
Ist die vereinbarte Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert einer Sache, sind Sie unterversichert. Dies gilt nicht nur bei einem Total-, sondern auch bei einem Teilschaden wird die zuzahlende Schadensumme anteilig gekürzt. Die Gründe für die entstandene Unterversicherung können dabei verschieden Gründe haben. Die gilt für den privaten wie auch für den gewerblichen Bereich. Allein bei einer Inflation von 1,60% müsste nach 6 Jahres die vereinbarte Versicherungssumme bereits um 10% erhöht werden. Darüber hinaus können weitere Anschaffungen oder Wertsteigerungen durch einen höherwertigen Ersatz z.B. beim Austausch von Maschinen oder Inneneinrichtungen, zu einer Unterversicherung führen. Häufig vergessen wird bei der Gebäudeversicherung die Nachmeldung einer energischen Sanierung – vgl. auch unseren Bericht „Häufige Lücken in der Wohngebäudepolice“
Die Meldung im Schadenfall ist zu spät. Für die Höhe der Versicherungssummen sind Sie als Versicherungsnehmer verantwortlich. Melden Sie uns bitte jede Veränderung, damit wir gemeinsam entscheiden können, ob eine Nachmeldung und/oder Erhöhung bzw. Veränderung des Vertrages notwendig ist. Gern stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Verfügung.