Häufige Lücken in der Wohngebäudepolice

20. Mai 2014

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Hauseigentümer, doch häufig wird sie leider der aktuellen Gebäudesubstanz nicht angepasst. Um den steigenden Kosten der Energie entgegenzuwirken, werden Objekte häufig energetisch saniert. Eine neue Heizung, Dämmung der Außen- und/oder Kellerdecken mit Polystyrol (WDVS), Solar- sowie Fotovoltaikanlagen für das Dach sind nur einige Maßnahmen, die den Versicherungswert und die evtl. Risiken erhöhen.

– Sind alle Veränderungen am Objekt der Versicherungsgesellschaft angezeigt?

– Was passiert im Brandfall mit dem WDVS (Schadstoffeinlagerungen im Boden; sind                 Dekontaminierungskosten mitversichert? Wer zahlt für Beschädigung von Nachbargrundstücken?)

– Sind Mehrkosten für behördliche Anordnungen mitversichert? Dies ist wichtig, da die Kommune/der Kreis im Schadensfall verfügen kann, dass der Wiederaufbau nach den neuesten Verordnungen durchgeführt werden muss.

– Wird im Schadenfall nur die Solar- oder Fotovoltaikanlage beschädigt (z.B. durch Kurzschluss), ist die Wohngebäudeversicherung in der Regel nicht zuständig. Hierfür gibt es separate Deckungskonzepte oder – einschlüsse

Wir empfehlen Ihnen, die Wohngebäude- sowie auch die Privathaftpflicht- oder Grundbesitzer-haftpflichtversicherung nach jedem Um-, Anbau oder Sanierung zu überprüfen, damit Sie im Schadenfall nicht die Kosten selber tragen müssen. Gern stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung.

 

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