Für Eigentümer einer oder mehrerer Wohnungen oder des selbstgenutzten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung reicht die evtl. bestehende Privathaftpflichtversicherung leider meist nicht aus. In vielen Fällen wird eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht benötigt, um Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten, die allein Ihnen als Besitzer obliegen, vernünftig abzudecken.
Dazu gehören z.B. Schäden aus baulicher Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen. Ferner ist zu bedenken, dass bei Schäden durch Hausmängel die „umgekehrte Beweislast“ gilt. Das heißt, Sie als Eigentümer müssen beweisen, dass Sie alles Nötige zur Instandhaltung und Schadensvermeidung getan haben. Die Haus- und Grundstückshaftpflicht übernimmt die Bezahlung berechtigter Ansprüche und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderung ab.