Haus-Haftpflicht

Unabhängig von der Schadensursache wie z.B. glatte Gehwege, das Lösen/Fallen eines Dachziegels oder die mangelnde Beleuchtung im Treppenhaus, haften Sie als Eigentümer und Besitzer. Als Immobilienbesitzer haften Sie der Höhe nach unbegrenzt, sofern ein Verschulden vorliegt. Häufig liegt ein Verschulden durch die Verletzung der sogenannten Verkehrssicherungspflicht vor. Dabei gilt bei Hausmängeln zudem noch die „umgekehrte Beweislast“, d.h., Sie müssen im Schadensfall beweisen, dass alles Nötige zur Instandhaltung des Gebäudes getan wurde und der Schadeneintritt nicht hätte verhindert werden können.

Durch eine Haus-Haftpflichtversicherung lassen sich viele Risiken abdecken, wobei der Haftungsumfang und damit der Bedarf auf den Einzelfall abgestellt sein sollte. Es stehen verschiedene Haftpflichtversicherungen zur Auswahl. Wir helfen Ihnen, den Bedarf zu ermitteln, damit keine Deckungsüberschneidungen oder –lücken entstehen.

kontakt

büro hamburg
Obenhauptstrasse 7
D-22335 Hamburg
tel. : +49 40 67 59 58 - 0
fax.: +49 40 67 59 58 - 10

büro bremen
Leher Heerstrasse 25
D-28359 Bremen
tel. : +49 40 67 59 58 - 20
fax.: +49 40 67 59 58 - 10