Glasversicherung

Durch eine Glasversicherung kann man das Zerbrechen von Gebäude- und Mobiliarverglasungen absichern. Ferner gehören je nach Tarifwahl auch andere Teile aus Glas oder Kunststoff wie z.B. Glaskeramik-Kochflächen oder Duschkabinen und Kostenpositionen wie z.B. Kran- oder Gerüststellung zum Versicherungsschutz.

Glasschäden sind im Rahmen der Hausratversicherung und/oder Privathaftpflicht, z.B. bei gemieteten Häusern oder Wohnungen, nicht mit abgedeckt. Der mögliche Höchstschaden lässt sich durch die vorhandenen Glasflächen gut abschätzen, so dass auch eine Bewertung erfolgen kann, ob eine versicherungsvertragliche Absicherung erfolgen sollte.

kontakt

büro hamburg
Obenhauptstrasse 7
D-22335 Hamburg
tel. : +49 40 67 59 58 - 0
fax.: +49 40 67 59 58 - 10

büro bremen
Leher Heerstrasse 25
D-28359 Bremen
tel. : +49 40 67 59 58 - 20
fax.: +49 40 67 59 58 - 10