Wenn Sie zu dem begünstigten Personenkreis der Riesterförderung gehören, können Sie Ihre staatliche Förderung in Form von Zulagen und Steuervorteil auch zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie verwenden. Dabei fließen die Förderungen als zusätzliche Tilgungen in Ihr Darlehen ein. Sollten Sie bereits ein „Riesterprodukt“ haben, ist auch ein Anbieter/Tarifwechsel möglich, um Ihre Beiträge ggf. besser zu investieren. Entscheidend ist jedoch zumeist erst die Betrachtung in der Rentenphase, wenn der Kredit bereits getilgt ist. Gern stehen wir Ihnen für eine umfassende Beratung zur Verfügung.