Seit dem 01.01.2013 fördert der Staat die private Pflegezusatzversicherung mit einer monatlichen Zulage von 5 €. Es sind alle Personen ab dem 18. Lebensjahr förderberechtigt, für die eine gesetzliche Pflegeversicherung oder private Pflege-Pflichtversicherung besteht sowie nicht pflegebedürftig sind bzw. waren. In der Pflegestufe III erhalten Sie mindestens 600 € Pflegegeld pro Monat. Ebenfalls werden Leistungen bei Demenz, Pflegestufe I und II ausbezahlt. Jetzt haben Sie bei uns auch die Möglichkeit, eine Vorsorge ohne die übliche 5 jährige Wartezeit zu treffen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Informationen zu „Pflege-Bahr“ wünschen oder wir Ihnen ein Angebot erstellen sollen.
Pflege – Bahr – Förderung
30. Mai 2013