Am 13.06. hatten wir darüber informiert, dass das Notvertretungsrecht für Ehegatten durch die Bundesregierung beschlossen werden sollte. In der letzten Sitzung des Bundesrates am 22.09.2017 kam die Einführung des Notvertretungsrechts nicht mehr auf die Tagesordnung bzw. wurde kurzfristig gestrichen.
Damit ist die Bundesregierung seit nunmehr 2003 bestrebt, ein Gesetzesvorhaben umzusetzen, welches einem Ehegatten ein Notvertretungsrecht geben soll. Ob es noch mal auf die Agenda kommt, ist noch unklar. Sobald eine neue Regierung gebildet worden ist, wird sie über einen erneuten Gesetzesentwurf zu entscheiden haben.
Zusammenfassend können wir nur wiederholt dazu raten, Vorsorgevollmachten persönlich zu regeln. Gern geben wir Ihnen weitere Informationen an die Hand.