Nettoperformance zählt

21. August 2013

Die deutsche Finanzaufsicht Bafin hat Mitte dieses Jahres die erfolgsabhängigen Gebühren (Performance Fees) für in Deutschland aufgelegte Investmentfonds neu geregelt.

Ziel der anlegerfreundlichen Regelungen soll sein, die Gesellschaften zu einer nachhaltigen Kapitalanlage zu bewegen. Bisher wurden die Gebühren häufig auf Monats- oder Quartalsbasis berechnet. Zukünftig dürfen die Gebühren nur nach 12 Monaten in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus wurde ein Verlustvortrag eingeführt, der erst aufgeholt werden muss, bevor eine neue erfolgsabhängige Gebühr durch die Gesellschaft berechnet werden darf. Der negative Verlustvortrag muss ggf. für volle 5 Jahre berücksichtigt werden, sofern er nicht aufgeholt wird.

Ein wesentlicher Punkt ist auch, dass nicht mehr die Bruttoperformance (Performance vor Gebühr) des Fonds als Vergleich verwendet werden darf. Es zählt zukünftig nur noch die Nettoperformance, dass heißt nach Abzug der laufenden Gebühren. In der Vergangenheit wurde von einigen Gesellschaften u.a. Deka oder Union Investment die Bruttomethode bei einigen in Deutschland zugelassenen Fonds angewendet, was bei Vergleichen zu einem verfälschten Bild führen kann.

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