Vermögensschaden-Haftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Betriebe, Freiberufler/innen und/oder Selbständige vor den Folgen von finanziellen Schäden, die durch das tägliche Handeln entstehen können und schützt somit vor unnötigen Risiken.

Für Rechtsanwaltskanzleien, Steuerberatende Berufe oder auch teilweise Dienstleister ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung. Aber auch Web-Designer oder eine Werbeagentur sowie Hausverwalter, Immobilienmakler, Designer oder Unternehmensberater können schnell in eine Haftungssituation geraten, die für das Unternehmen sehr teuer werden kann.

All diese Berufsgruppen treffen berufliche Entscheidungen und haben eine große Verantwortung für ihre Mandanten/innen. Wer beratend tätig ist, begutachtet oder mit Kundenvermögen arbeitet, sollte sich gegen evtl. Vermögensschäden gut absichern. Für jede fehlerhafte Kalkulation, jede versäumte Frist oder jede fehlerhafte Beratung haften Sie als Unternehmer/innen persönlich und unbeschränkt für den Vermögensschaden. Ein berufliches Versehen, Unwissenheit oder eine versäumte Frist, kann hohe finanziellen Schadenersatzforderungen nach sich ziehen.  Durch eine Vermögensschadenhaftpflicht können Sie sich persönlich und Ihr Unternehmen schützen.

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