Im Rahmen einer Rückrufkostenversicherung sind Vermögensschäden versichert, die dadurch entstehen, dass aufgrund festgestellter oder nach objektiven Tatsachen, insbesondere ausreichenden Stichprobenbefundes vermuteter Mängel von Erzeugnissen oder aufgrund behördlicher Anordnung zur Vermeidung von Personenschäden ein Rückruf durchgeführt werden muss oder Ihr Unternehmen hierfür in Anspruch genommen wird.
Versichert sind ausschließlich die Kosten für Gefahrabwendungsmaßnahmen, wie z.B. Benachrichtigung der Endverbraucher. Wichtig: Häufig sind die Kosten für Rückrufe infolge behaupteter, angedrohter oder tatsächlicher mut- bzw. böswilliger Manipulation von Erzeugnissen sowie aus Garantien oder aufgrund sonstiger vertraglicher Haftungserweiterungen ausgeschlossen.
Wir prüfen mit Ihnen den gewünschten Versicherungsschutz, passen evtl. bestehende Verträge entsprechend Ihren Vorstellungen an oder bieten einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihr Unternehmen.