In Deutschland werden die Manager und Aufsichtsräte für eingetretene Fehlentwicklungen sowie für Ihre Entscheidungen immer häufiger zur Rechenschaft gezogen. Was bei Großkonzernen längst Standard für das Top-Management ist, wird für immer mehr Mittelständler sowie auch Verbände und Vereine zu einem wesentlichen Baustein der Versicherungsstrategie.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers Liability Insurance) für Manager, Aufsichtsräte oder Beiräte deckt z.B. zu hohe Kosten durch Fehleinkauf, Produktrücknahme wegen falscher Einschätzung des Marktes, Verstoß gegen Steuer- oder Wettbewerbsrecht oder Vermögensschaden des Unternehmens durch Veruntreuungen eines Mitarbeiters. Sie bildet damit eine Kombination aus Rechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung für die Entscheider im Unternehmer.
Sofern kein Versicherungsschutz oder ausreichende Deckung vorhanden ist, haften die Unternehmensentscheider unbeschränkt mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Damit ist die D&O-Versicherung unseres Erachtens ein wesentlicher und unabdingbarer Schutz, um dem beruflichen Risiko nicht das private Vermögen zu opfern.