Gewässerschaden-Haftpflicht

Als Hausbesitzer und/oder Inhaber einer Ölheizung mit dazugehörigem ober- oder unterirdischem Heizöltank sollten Sie den evtl. bestehenden Versicherungsschutz durch eine Gewässerverunreinigung infolge austretender Stoffe prüfen. Häufig reicht eine bestehende Privathaftpflichtversicherung nicht aus, denn der Betreiber/Inhaber einer Anlage zur Lagerung gewässerschädlicher Stoffe, wie z.B. Öl, haftet nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) unabhängig vom Verschulden (Gefährdungshaftung) in unbegrenzter Höhe. Sprechen Sie uns an. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam den notwendigen Versicherungsschutz und sprechen eine Empfehlung aus.

kontakt

büro hamburg
Obenhauptstrasse 7
D-22335 Hamburg
tel. : +49 40 67 59 58 - 0
fax.: +49 40 67 59 58 - 10

büro bremen
Leher Heerstrasse 25
D-28359 Bremen
tel. : +49 40 67 59 58 - 20
fax.: +49 40 67 59 58 - 10