Als Bauherr tragen Sie auf Ihrer Baustelle grundsätzlich die Verantwortung und sind damit für die Verkehrssicherungspflicht zunächst allein verantwortlich. Jede Baustelle birgt Gefahren wie z.B. Baugruben oder nur provisorisch angebrachte Treppen. Selbst die Beauftragung von sachverständigen Personen wie Architekten, Bauunternehmern oder Bauhandwerkern, entbindet Sie nicht von der Haftung Dritten gegenüber, wenn es zum Schaden kommt. Zur Begleichung der entstandenen Schäden oder Abwehr unbegründeter Ansprüche kann Ihnen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung dienlich sein.