Die Fahrzeuginsassen stellen ihre Schadenersatzansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Sie sind gut versichert. Der Fahrer erhält jedoch bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall keine Leistungen aus der Kfz-Haftpflichtversicherung. Hierfür gibt es die Fahrerschutz-Versicherung. Sie leistet z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen oder eine Hinterbliebenenrente.
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 12 Mio. € je Schadensfall. Damit ist der Versicherungsschutz nicht mit einer privaten Unfallversicherung vergleichbar. Fordern Sie ein Angebot im Rahmen einer Kfz.-Versicherung bei uns an und Sie werden sehen, dass die „geringen“ Mehrkosten durchaus sinnvoll investiert sind.