Veranstaltung Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

19. September 2016

Vorsorgeverfügungen sollte jeder in Deutschland haben, doch leider haben über 80% der Erwachsenen keine oder eine veraltete Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Damit sind Sie 06im Betreuungsfall fremdbestimmt und entmündigt. Berufsbetreuer und Betreuungsgerichte entscheiden über Gesundheit, Geschäft und Besitz. Besonders für Selbständige und Unternehmer kann das dramatisch sein.

Der Betreuungsfall kann unvermittelt, auch bei jungen Menschen, durch Unfall oder Krankheit eintreten. Zu diesem Thema gibt es oft falsche Annahmen, wie der Glaube, dass einen der Partner oder die Eltern automatisch vertreten können, wenn der Betreuungsfall eintritt.

Das Thema „Vollmachten und Vorsorgeverfügungen“ gehört nicht zu unserem Kerngeschäft, sondern wir werden i.d.R. erst eingebunden, wenn es im Todes-, Kranken- oder Pflegefall zu Problemen kommt. Aufgrund unserer negativen Erfahrungen, haben wir uns dazu entschlossen, für Sie einen Informationsabend zu organisieren. Ziel ist Ihnen eine Lösung zu bieten, damit im Versorgungsfall kein Fremder weder über Ihr Vermögen, noch über medizinische Behandlungen oder Ihr Unternehmen entscheidet. Ihr Partner oder die von Ihnen bevollmächtigten Personen sollen in Ihrem Interesse und nach Ihren Vorgaben frei handeln können.

Am Veranstaltungsabend wird Ihnen erläutert, wie die aktuelle Situation tatsächlich ist und wie man einfach und günstig dafür sorgen kann, selbstbestimmt zu bleiben.

Unsere Veranstaltung am 22.09.2016 im UKE ist leider ausgebucht. Sofern Sie an einer Teilnahme Interesse haben bzw. eine spätere Veranstaltung besuchen möchten, bitten wir Sie, uns direkt zu kontaktieren.

Zu inhaltlichen Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

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