Folgende Änderungen der Rechengrößen sind geplant:
- Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 = 36.187 €
- Das vorläufige Durchschnittsentgelt beträgt bundeseinheitlich 37.873 €
- Bezugsgröße nach § 18 SGB IV beträgt 2018 jährlich 36.540 € oder monatlich 3.045 €
- Bezugsgröße im Osten lautet ab 2018 = 32.400 € oder monatlich 2.695 €
- Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung = 78.000€ bzw. 6.500€ mtl.
- Beitragsbemessungsgrenze Rente im Osten 2018 = 69.600 € jährlich, monatlich 5.800 €
- Die Jahresentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2018 nach § 6 Absatz 6 SGB V 59.400 € jährlich
- Die Jahresentgeltgrenze nach § 6 Absatz 7 SGB V beträgt 2018 jährlich 53.100 €
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt 2018 jährlich 53.100 €, die Versicherungspflichtgrenze liegt bundeseinheitlich bei 59.400 €
- Die Beitragsbemessungsgrenze in der Arbeitslosenversicherung beträgt im Westen 2018 = 78.000€ jährlich oder 6.500€ monatlich, im Osten 69.600€ jährlich oder monatlich 5.800€