Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr

Die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr ist leider häufig nur ein guter „Verkaufstrick“ unserer lieben Mitbewerber, um eine zumeist überteuerte und zudem mit schlechtem Vertragswerk ausgestattete Unfallversicherung zu verkaufen. In der Vergangenheit hat es hierzu auch schon höchstrichterliche Rechtsprechung gegeben, die die positive Darstellung in der Werbung verboten hat.

Achten Sie mehr auf die Versicherungsinhalte bzw. Vertragsbedingungen als auf eine steuerfreie Ablaufleistung des Vertrages. Letztlich besteht der Sinn einer Unfallversicherung darin, im Schadenfall eine hohe Kapitalzahlung zu erhalten, um die anfallenden Kosten bewältigen zu können.

Gern berechnen wir Ihnen die tatsächliche Rendite dieser Angebote und erstellen Ihnen einen Vergleich der Leistungsinhalte. Übersenden Sie uns Ihren Vertrag zur Kontrolle und Stellungnahme. Sie werden vom Ergebnis überrascht sein.

 

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