Pflege-Krankenversicherung

Die Pflegekranken-/Pflegekostenversicherung setzt in der Regel die Vorleistung der gesetzlichen Pflegeversicherung voraus. Das heißt, wenn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung nicht kostendeckend ist, können die verbleibenden Restkosten ganz oder teilweise übernommen werden. Charakteristisch für diese Verträge ist, dass sie die im Einzelfall durch Rechnungen nachzuweisenden Pflegekosten bis zu bestimmten Höchstbeträgen oder zu einem bestimmten Prozentsatz erstatten.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung muss der Versicherte allerdings selbst tragen. Auf diese Weise werden die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung durch Leistungen der privaten Pflegekostenversicherung nur aufgestockt. Eine Deckung der Gesamtkosten wird meistes jedoch durch diese „Vertragsart“ nicht erreicht.

Im Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen zunächst die Grundsicherung der gesetzlichen/privaten Pflegepflichtversicherung, um eine evtl. Versorgungslücke im Pflegefall mit Ihnen gemeinsam ermitteln zu können. Dabei gehen wir selbstverständlich auch auf die Haftung anderer Personen für den Pflegebedürftigen ein, um Ihnen am Ende eine mögliche Finanzierungsvariante empfehlen zu können.

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