Pflege-Bahr (staatliche Förderung)

Seit Januar 2013 gibt es eine staatliche Förderung/Zulage in Höhe von 5 € pro Monat, wenn Sie private Pflegevorsorge betreiben, die die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und Sie zumindest 10 € selbst dafür ausgeben. Doch meistens reicht weder die gesetzliche Pflichtpflichtversicherung, noch ein staatlicher Fördertarif aus, um die Lücke im Pflegefall zu decken.

Zudem sind die geförderten Tarife in der Leistungshöhe begrenzt und haben eine Wartezeit von 5 Jahren. Die privaten nicht geförderten Tarife haben i.d.R. bessere Vertragsbedingungen und höhere Auszahlungen. Dennoch haben die „Pflege-Bahr“ Tarife ihre Berechtigung, denn es dürfen z.B. Personen mit Vorerkrankungen nicht abgelehnt werden.

Im Beratungsgespräch erläutern wir Ihnen zunächst die Grundsicherung der gesetzlichen/privaten Pflegepflichtversicherung, um eine evtl. Versorgungslücke im Pflegefall mit Ihnen gemeinsam ermitteln zu können. Dabei gehen wir selbstverständlich auch auf die Haftung anderer Personen für den Pflegebedürftigen ein, um Ihnen am Ende eine mögliche Finanzierungsvariante empfehlen zu können.

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