Kfz.-Haftpflicht

Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung (KH-Versicherung) erbringt ihre Leistungen, wenn durch den Gebrauch des versicherten Fahrzeugs ein Dritter geschädigt wird. Sie gehört insoweit zu den wenigen Pflichtversicherungen in Deutschland und soll als solche sicherstellen, dass die dem Kfz-Halter auferlegte, umfassende Gefährdungshaftung auch in finanzieller Hinsicht erfüllbar bleibt.Versicherungsrechtlich sind bei der KH-Versicherung einige Sonderregelungen zu beachten, die der Ausgestaltung als Pflichtversicherung und dem Gedanken des Opferschutzes Rechnung tragen.

 

kontakt

büro hamburg
Obenhauptstrasse 7
D-22335 Hamburg
tel. : +49 40 67 59 58 - 0
fax.: +49 40 67 59 58 - 10

büro bremen
Leher Heerstrasse 25
D-28359 Bremen
tel. : +49 40 67 59 58 - 20
fax.: +49 40 67 59 58 - 10