Gap-Deckung bei Leasing & Finanzierung

Beim GAP-Risiko handelt es sich um eine Differenzdeckung für Leasing- und kreditfinanzierte Fahrzeuge. Sofern ein Fahrzeug finanziert ist oder ein Leasingvertrag geschlossen wurde, sollte geklärt sein, welche Kosten (Restbetrag) z.B. bei Totalschaden oder Verlust durch Unfall oder Diebstahl zu zahlen sind. Bei Leasingfahrzeugen wird durch die GAP-Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Leasingvertrag errechnenden Leasing-Restbetrag am Schadentag erstattet.

Der Leasing-Restbetrag kann gerade bei sehr hochwertigen Fahrzeugen deutlich über der Schadenszahlung (Wiederbeschaffungswert) der Kaskoversicherung liegen. Bei kreditfinanzierten Fahrzeugen wird durch die GAP-Versicherung die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden abgezinsten Darlehensrestbetrag abzgl. Zinsvorteil am Schadentag erstattet. Der Kredit-Restbetrag kann gerade bei den sogenannten „Ballonfinanzierungen“ deutlich über der Schadenszahlung (Wiederbeschaffungswert) der Kaskoversicherung liegen.

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