Umwelt-haftpflicht

Die Umwelthaftpflicht-Basisversicherung ist für die Fälle im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung vorgesehen, bei denen keine wesentlichen Umweltanlagenrisiken (Anlagen) vorhanden sind und sich die mitversicherten Anlagen innerhalb gewisser Mengenschwellen (Größen) befinden.

Deklarierungspflichtige Anlagen oder Anlagen, gemäß Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungsgesetz, müssen separat versichert werden. Umweltschäden sind eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer und des Bodens. Gern überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Ihnen evtl. bestehende Deckungslücken auf.

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