Diskriminierung

Seit August 2006 ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Aufgrund des Gesetzes besteht die potenzielle Möglichkeit von Mitarbeitern oder Bewerben auf Schadensersatz wegen Alter, Geschlecht, sexueller Identität, Rasse (ethnischer Herkunft), Religion/Weltanschauung oder Behinderung verklagt zu werden. Der Schadenanspruch kann durch kleine Fehler oder Unachtsamkeit beim formulieren von z.B. “ Inseraten oder eine diskriminierenden Aussage im Bewerber- oder Personalgespräch entstehen. Mit einer AGG-Versicherung können Sie sich gegen die Unternehmensrisiken schützen. Fragen Sie bei uns an, wir haben entsprechende Lösungen für Sie parat.

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