Berufshaftpflicht – ein MUSS für alle Beamte und Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst

15. September 2017
Eine Privathaftpflicht reicht für Beamte und Arbeitnehmer des Öffentlichen Dienstes nicht aus, um das Haftungsrisiko im Job abzusichern. Denn die Privathaftpflicht schützt nur bei Schäden, die Sie als Privatperson verursacht haben. Nur eine Dienst- & Vermögensschadenhaftpflicht bietet Schutz bei Fehlern, die Ihnen im Job passieren.

Im Unterschied zu normalen Arbeitnehmern haftet der Dienstherr nicht für die Schäden, die Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes während ihrer Dienstzeit verursachen. Haftbar sind Sie als Beamter/Angestellter selbst — und zwar persönlich und unbegrenzt!
Eine Dienst- & Vermögensschadenhaftpflicht hat die Aufgabe berechtigte Ansprüche zu regulieren  und unberechtigte Ansprüche abzuwehren, wenn es sein muss, auch vor Gericht. Wir bieten Ihnen:
  • einen weltweiten Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung
  • umfassende Leistungen mit hohen Versicherungssummen inkl. einer Nachhaftung von bis zu 5
    Jahren nach Ausscheiden aus dem Dienst
  • Versicherungssummen z.B. von bis zu 20 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und bis zu 500.000 EUR für Vermögensschäden
  • keinen Ausschluss von Berufen
  • nur einen Beitrag pro Haushalt, d.h. alle in einem Haushalt lebenden Personen, die im Öffentlichen Dienst tätig sind, sind ohne Mehrbeitrag versichert
  • Erweiterung des Grundschutzes eines bestehenden Diensthaftpflicht-Gruppenvertrages durch
    einen ergänzenden Individualvertrag für Sie persönlich

Fragen Sie uns nach Ihrem individuellem Angebot.

 

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